Wichtige Änderung für unsere Kunden zum 01.01.2024
Anhebung von Pflegesachleistungen und Pflegegeld ab dem 01.01.2024
Die Pflegesachleistungen werden zum 01.01.2024 angepasst. Die Erhöhung um 5% geht auf das Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetz (PUEG) zurück. Die Pflegekassen setzen je nach Pflegegrad ab 01.01.2024 die höheren Beträge an. Zum 01.01.2025 erhöhen sich die Pflegesachleistungen dann noch einmal um 4,5%.
Das Pflegegeld wird zum 01.01.2024 ebenfalls um 5% erhöht.
Die Beträge nach Pflegegrad haben wir Euch in der Tabelle dargestellt.
Bei Fragen stehen wir Euch zu unseren Bürozeiten gerne zur Verfügung.