Das ist die zweite Säule der häuslichen Pflege, die unter anderem oft nach einem Krankenhausaufenthalt notwendig ist, aber auch dazu dient, eine stationäre Versorgung zu vermeiden.
Die Behandlungspflege ist ein Teil der häuslichen Krankenpflege. Dabei ist sie medizinisch ausgerichtet und wird auch als spezielle Pflege bezeichnet. Sie soll helfen, Krankheiten zu heilen oder den Krankheitszustand zu verbessern bzw. Krankheitsbeschwerden zu lindern. Bei den Leistungen der Behandlungspflege benötigen Sie keinen Pflegegrad.
Somit diesen die Maßnahmen der medizinischen Behandlungspflege dem Erhalt oder der Wiederherstellung Ihrer Gesundheit und können von Ihnen sowohl vorübergehend, als auch dauerhaft über uns in Anspruch genommen werden.
Die bei Ihnen erforderlichen Leistungen der Behandlungspflege werden von ihrem Arzt verordnet und von uns bei Ihnen zu Hause fachkompetent erbracht. Die Abrechnung erfolgt gemäß den aktuellen Richtlinien direkt mit Ihrer Krankenkasse.
Sollten Sie zu den Leistungen der Behandlungspflege oder zur Kostenübernahme Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.