Alter, Krankheit und Pflegebedürftigkeit erschweren oft die Führung des Haushaltes. Bedingt durch nachlassende eigene Fähigkeiten und Ressourcen entstehen zunehmend Probleme mit der täglichen Aufgabenerledigung. Bei Überforderung ziehen sich die Bedürftigen zurück.
Mögliche Folgen sind oft der Verlust sozialer Kontakte so wie Vereinsamung. Gerade Alleinlebende sind hier besonders betroffen. Durch verminderte Vereinsamung, Apathie, Depression und Immobilität kann im Rahmen der Möglichkeiten nach §45b und §39 SGB XI Pflegebedürftigkeit vorgebeugt bzw. bestehende Pflegebedürftigkeit gemindert und pflegende Angehörige entlastet werden.
Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot und beraten Sie über die vielfältigen Möglichkeiten der Finanzierung.