Im anstrengenden Pflegealltag ist es sehr wichtig, sich Freiräume zu schaffen. Wer seine Eltern, seinen Partner oder andere Angehörige pflegt, weiß, dass dies keine leichte Aufgabe ist. Sollte ein pflegender Angehöriger vorübergehend, zum Beispiel wegen Urlaub oder eigener Krankheit, die täglichen Aufgaben nicht erfüllen können, springt die Verhinderungspflege ein. Diese Möglichkeit hat der Gesetzgeber vorgesehen, um pflegende Angehörige zu entlasten und gleichzeitig die notwendige Pflegeleistung aufrecht zu erhalten.
Die sogenannte Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung. Diese gibt es ab Pflegegrad 2. Jeder Pflegebedürftige, der länger als 6 Monate zu Hause gepflegt wird, hat Anspruch auf die sogenannte ambulante Verhinderungspflege und die stationäre Kurzzeitpflege.
Gerne unterstützen wir pflegende Angehörige bei Urlaub, Krankheit, Überlastung, wenn Sie verhindert sind oder einfach eine Pause brauchen. Hierfür halten wir eine Vielzahl von Angeboten für Sie bereit, die Sie sowohl in Form von einzelnen Leistungskomplexen oder nach Zeit (z.B. stundenweise) in Anspruch nehmen können.