Die Kosten in den Wohngruppen staffeln sich nach Miete, Strom, Hauswirtschaft, Präsenz und Pflege. Lebensmittel und allgemeine Gebrauchsgüter wie Telefon oder Zeitung werden aus der gemeinsamen Haushaltskasse bezahlt.
Zur Absicherung der Finanzierung der Bewohner*innen bzw. Mieter*innen liegt für beide Standorte eine Leistungs-, Vergütungs- und Prüfungsvereinbarung für anbieterverantwortete Wohngemeinschaften gemäß § 75 SGB XII mit dem Kreis Paderborn als örtlichen Sozialhilfeträger vor.
Die Pflegeversicherung unterstützt das Leben in Betreuten Wohngemeinschaften durch eine eigene Leistung, den sogenannten Wohngruppenzuschlag (§38a SGB XI).