Kinderbetreuungszuschuss
Als Familienunternehmen liegt uns auch deine Familie am Herzen
Wir sind ein Familienunternehmen und wollen es auch in Zukunft bleiben. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist uns daher besonders wichtig. Wir unterstützen dich und deine Familie und übernehmen anteilsmäßig den Betreuungszuschuss für deine Kinder.
Seit August 2021 beteiligen sich die Pflegebären als Arbeitgeber mit 50% an euren monatlichen Beträgen der KITA Betreuung eurer Kinder.
Hierzu nachfolgend einige Eckdaten
Ein vom ambulanten Pflegedienst Pflegebären als Arbeitgeber gezahlter Kinderbetreuungszuschuss, § 3 Nr. 33 EStG, für die Unterbringung im Kindergarten oder bei einer Tagesmutter ist unter bestimmten Voraussetzungen steuer- und sozialversicherungsfrei. Diese Voraussetzungen müssen bei der Berücksichtigung des KITA-Zuschusses eingehalten werden:
- Der Zuschuss wird zusätzlich zum Gehalt gezahlt werden.
- Die tatsächlichen Kosten der Kinderbetreuung müssen nachgewiesen werden.
- Er darf nur für Kinder gezahlt werden, die noch nicht schulpflichtig sind. Für Kinder, die zwar das sechste Lebensjahr vollendet haben, aber mangels Schulreife zurückgestellt sind, darf der Kinderbetreuungszuschuss auch steuer- und sozialversicherungsfrei gezahlt werden.
- Die Kinderbetreuung muss außer Haus erfolgen und
- die Kosten dürfen nur für die Betreuung verwendet werden.